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Service & Gewährleistung

Allgemeine Gewährleistungsbedingungen

Informieren Sie sich über die allgemeinen Gewährleistungsbedingungen für Werkzeuge der E-Series

Eingeschränkte Gewährleistung für INDASA-Werkzeuge

WICHTIG: Bewahren Sie die Originalverpackung und den Kaufbeleg für den Fall auf, dass Ihr neu erworbenes Gerät der E-Series gewartet werden muss.
Gewährleistung
INDASA - Indústria de Abrasivos, S.A. ("INDASA") garantiert ihren Kunden, dass alle von INDASA unter INDASA-Marken vertriebenen Werkzeuge der E-Serie während der gesamten Gewährleistungszeit frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind, und zwar gemäß den folgenden Bedingungen
01 . Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Datum des Kaufs des Elektrowerkzeugs der E-Series von einem autorisierten Vertriebspartner, Wiederverkäufer und/oder Importeur von INDASA (wie auf dem Originalkaufbeleg angegeben) und endet 12 (zwölf) Monate nach dem Kaufdatum, es sei denn, eine längere Gewährleistungszeit ergibt sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Werkzeug der E-Series vom Kunden erworben wurde. 

Die Gewährleistungszeit für Werkzeuge der E-Series PRO X kann jedoch unter folgenden Bedingungen kostenlos auf 36 (sechsunddreißig) Monate ab Kaufdatum verlängert werden: 

a) Der Kunde registriert das E-Series PRO X-Werkzeug innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum bei INDASA über das entsprechende Formular, das über den QR-Code auf der Innenseite der Verpackung jedes E-Series PRO X-Werkzeugs oder über unsere Website www.indasa-abrasives.com zugänglich ist; und

b) Der Kunde befolgt die zu Beginn des unter a) genannten Formulars für die Garantieregistrierung aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen.

Der Nachweis über die Registrierung des E-Series PRO X Werkzeugs muss vom Kunden aufbewahrt werden, um die Garantieverlängerung in Anspruch nehmen zu können.

02 . Mängelanzeige

Innerhalb der Gewährleistungszeit und zu diesem Zweck muss der Kunde das Werkzeug anliefern (auf Risiko und Kosten des Kunden) und einen schriftlichen Gewährleistungsantrag bei der INDASA-Tochtergesellschaft, dem autorisierten INDASA-Vertriebspartner, Wiederverkäufer und/oder Importeur, bei dem das Werkzeug gekauft wurde, einreichen, in dem der Grund für die fehlerhafte Beschaffenheit des Werkzeugs detailliert angegeben ist; diesem Gewährleistungsantrag muss der Kaufbeleg beigefügt werden, aus dem das Kaufdatum und gegebenenfalls die Registrierung des E-Series PRO X gemäß Klausel 2a) hervorgeht.

03 . Fehlerhafte Anzeige

Im Falle einer durch INDASA festgestellten Nichtübereinstimmung mit der Gewährleistung wird INDASA, vorbehaltlich der hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder: (i) das defekte Werkzeug oder Teil reparieren oder (ii) das Werkzeug durch ein gleichartiges Produkt ersetzen. 

04 . Gewährleistungs-Reparaturen

Gewährleistungsreparaturen werden ausschließlich von INDASA-autorisierten Reparaturzentren durchgeführt, und im Falle einer Reparatur oder eines Austauschs eines Elektrowerkzeugs der E-Series oder eines Teils davon gemäß den Bedingungen dieser Gewährleistung wird diese Gewährleistung nicht verlängert und gilt für das reparierte und/oder ausgetauschte Werkzeug für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit.

05 . Herstellergewährleistung

Die von INDASA gewährte Herstellergewährleistung bezieht sich auf die Beschaffenheit des Werkzeugs zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden und umfasst nicht und schließt ausdrücklich Folgendes aus:

a) Normale Abnutzung und Verschleiss des Werkzeugs, die mit seiner Verwendung zusammenhängen;

b) Alle Ersatzteile;

c) Mängel, die auf Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, ungeeignete Betriebsbedingungen, Überlastung oder unzureichende Wartung oder Pflege zurückzuführen sind;

d) Beschädigungen oder Abnutzungen, die auf eine dauerhaft starke Beanspruchung des Produkts, insbesondere auf eine ständige industrielle Nutzung bei fortgesetztem überdurchschnittlichem Betrieb des Produkts, hinweisen oder die auf eine Gewalteinwirkung oder Beschädigung durch äußere Einflüsse (z.B. Fallenlassen, Stöße) oder Fremdkörper (z.B. Sand oder Steine) schließen lassen;

e) Schäden im Zusammenhang mit dem Transport des Werkzeugs nach dessen Lieferung an den Kunden;

f) Werkzeuge, in die nicht Originalzubehör der INDASA E-Series und/oder Reparaturersatzteile eingebaut wurden;

g) Werkzeuge, an denen vom Kunden und/oder von nicht von INDASA autorisierten Werkstätten Reparaturen oder sonstige Änderungen, Ergänzungen, Umbauten oder Demontagen vorgenommen wurden.

h) Geringfügige Mängel an den Werkzeugen, die den Wert und die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen;

i) Werkzeuge, die nicht gemäß der Betriebsanleitung gewartet wurden;

j) Mängel in Bezug auf Zubehörteile, die in der Standardlieferung der Werkzeuge enthalten sind;

k) Stabile Verpackungen und INDASA-Muster und Merchandising-Artikel.

06 . Einziger und ausschließlicher Ersatzanspruch des Kunden

Der einzige und ausschließliche Anspruch des Kunden auf Gewährleistung ist die Behebung des Mangels gemäß den hier festgelegten Bedingungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet INDASA nicht für andere Arten von Schäden oder Ansprüchen, gleich welcher Art, oder für indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn oder andere wirtschaftliche Verluste, die hiermit ausdrücklich ausgeschlossen werden.

07 . Änderungen der Gewährleistungsbedingungen

Nur INDASA hat das Recht, diese Garantiebedingungen zu ändern,

08 . Rechte und Pflichten

Alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Garantie ergeben, unterliegen ausschließlich dem portugiesischen Recht und werden nach diesem ausgelegt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenkauf ist hiervon ausgeschlossen. Diese Gerichtsstandwahl lässt zwingende Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Kunde das Gerät der E-Series erworben hat, unberührt.

09 . Streitfälle

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, unterstehen der nicht ausschließlichen Jurisdiktion der portugiesischen Gerichte, es sei denn, das geltende Recht des Landes, in dem der Kunde das Gerät der E-Series erworben hat, sieht zwingend etwas anderes vor

Diese Gewährleistungserklärung wurde am 13. März 2024 aktualisiert

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